Gewerbekapital

Gewerbekapital
dem Gewerbebetrieb im Inland dienendes Vermögen. Bis Ende 1997 Besteuerungsgrundlage für die  Gewerbesteuer neben  Gewerbeertrag. Die auf das G. erhobene Steuer als Gewerbekapitalsteuer bezeichnete Ermittlung des G. erfolgte aus dem  Einheitswert des gewerblichen Betriebs, modifiziert um Hinzurechnungen (§ 12 II GewStG a.F.) und Kürzungen (§ 12 III GewStG a.F.). Gemäß § 37 Nr. 1 GewStG wurde das G. von Betriebsstätten im Beitrittsgebiet wie schon in den Jahren 1991 bis 1997 nicht bei der Ermittlung der Gewerbesteuer berücksichtigt. 1998 entfiel die Berücksichtigung des G. in Folge der Abschaffung der Gewerbekapitalsteuer flächendeckend.

Lexikon der Economics. 2013.

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